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Aufruf zur 8. Landesfotoschau Thüringens

Aufruf

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Der Thüringer Landesverband der

Gesellschaft für Fotografie e.V.

und der Fotoclub Themar laden ein zur
8. LandesFotoSchau
Thüringens 2012

Teilnahmebedingungen

  1. Teilnahmeberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Thüringen und alle Mitglieder im Landesverband Thüringen der GfF.

  2. Jeder Teilnehmer kann bis zu 6 Arbeiten (Schwarz-Weiß- oder Farbfotos oder Fotografiken) zum Wettbewerb einreichen. Darunter können zwei Serien sein.

  3. Serien gelten als ein Bild und müssen als solche gekennzeichnet sein. Die Jury wird keine Veränderungen an der Serie vornehmen. Jeder Serie muss ein Gestaltungsskizze beigelegt sein, und sie muss sich in einem Rahmen von 70 x 100 cm präsentieren lassen.

  4. Ein Thema wird nicht vorgegeben. Die Arbeiten sollen in den letzten zwei Jahren entstanden sein.

  5. Die kleinste Seitenlänge eines Fotos muss mindestens 20 cm und die größte darf höchstens 45 cm betragen (Panorama-Fotos können abweichen). Die Bilder dürfen nicht aufgezogen, gerollt oder mit Passepartout versehen sein und müssen auf der Rückseite (unten links) Name, Anschrift und Bildtitel tragen.

  6. Der Einsendung muss die anhängende Liste mit Name, Anschrift und den Bildtiteln beiliegen. Jugendliche unter 21 Jahren werden gebeten ihr Alter anzugeben, denn es soll ein Jugendpreis vergeben werden.

  7. Die Teilnahmegebühr beträgt für Mitglieder der GfF 5 € und für Nichtmitglieder 10 € und muss der Einsendung in Bar, als Verrechnungsscheck oder ausnahmsweise in Briefmarken (nur kleine Werte) beiliegen.

  8. Die Einsendungen müssen bis 20. Januar 2012 unter folgender Adresse vorliegen

    Hennebergisches Museum
    Kennwort: 8. Landesfotoschau
    98660 Kloster Veßra

  9. Die Ausstellungseröffnung und Preisverleihung findet am 31. März 2012 um 11 Uhr im Hennebergschen Museum Kloster Veßra (bei Themar) statt. Nach dieser Präsentation werden die Fotos in verschiedenen anderen Thüringer Städten gezeigt. Je nach örtlichen Gegebenheiten ist eine Reduzierung der Anzahl der Bilder möglich.

  10. Jeder Einsender erhält eine Einladung zur Eröffnung und einen Katalog der Ausstellung (voraussichtlich 32 Seiten farbig).

  11. Die vom Landesvorstand zu berufende Jury entscheidet über die Auswahl der Fotos für die Ausstellung und vergibt die Preise und Sonderpreise unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Jurymitglieder dürfen sich nicht am Wettbewerb beteiligen.

  12. Der Autor muss die Rechte an den Bildern besitzen. Er erlaubt dem Veranstalter, Bilder zum Zweck der Popularisierung des Wettbewerbs und der Ergebnispräsentation unentgeltlich zu nutzen.

  13. Nicht angenommene Arbeiten werden bis Juni 2012 zurückgesandt, wenn die Verpackung für die Rücksendung geeignet ist. Die nicht ausgestellten Fotos können auch zur Ausstellungseröffnung im Kloster Veßra abgeholt werden. Die Ausstellungsfotos werden voraussichtlich bis Mitte 2013 zurückgesandt.

  14. Der Veranstalter verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit allen Einsendungen. Für eventuelle Schäden kann er jedoch nicht haftbar gemacht werden.

  15. Mit der Einsendung erkennt der Teilnehmer die Wettbewerbsbedingungen an.

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